Tender Automation

Ausschreibung · Schweiz

Schweiz – Dienstleistungen in Verbindung mit Software – IWB, Fachunterstützung NES-System-Software

Auslandsverfahren: Schweiz. Titel und Beschreibung stehen so, wie die Quelle sie veröffentlicht. Beträge stehen in der veröffentlichten Währung, Fristen in deutscher Zeit (MEZ/MESZ).

Zu diesem Verfahren liegt bereits ein Zuschlag vor. Die Frist unten steht so in der Bekanntmachung; vergeben ist der Auftrag trotzdem. Zum Ergebnis

24.07.2026, 09:00 Angebotsfrist · abgelaufen
1 Los

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Beschaffung ist die fachliche Unterstützung der Auftraggeberin durch eine hochqualifizierte Fachperson im Bereich Systemsoftware und deren Umsysteme. Ziel ist die Entlastung interner Ressourcen sowie die Sicherstellung eines stabilen und effizienten Betriebs der bestehenden Systemlandschaft. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere: • Unterstützung im operativen Betrieb der Systemsoftware und angrenzender Systeme • Mitwirkung bei Wartungsarbeiten sowie bei der Fehleranalyse und -behebung • Unterstützung bei der Weiterentwicklung und Optimierung der bestehenden Systemlandschaft • Fachliche Beratung im Rahmen von technischen Fragestellungen im definierten Aufgabenbereich •Entlastung der Teamleitung und deren Stellvertretung

Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

Analyse ansehen

Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Basel
Land
Schweiz
CPV
72260000 — Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
10.06.2026
Angebotsfrist
24.07.2026, 09:00
Kennung
8e6f3281-e9fe-4f7c-8d1a-2f4c4e377dce
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Verlauf des Verfahrens

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 19:24.