Ausschreibung
Deutschland – Reparatur- und Wartungsdienste – Wartung PWC-Anlagen Niederlassung Nord
Zu diesem Verfahren liegt bereits ein Zuschlag vor. Die Frist unten steht so in der Bekanntmachung; vergeben ist der Auftrag trotzdem. Zum Ergebnis
Beschreibung
Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord
- Ort
- Hamburg
- Bundesland
- Hamburg
- CPV
-
50000000 — Reparatur- und Wartungsdienste
Weitere: 45259000 - Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 01.04.2026
- Angebotsfrist
- 07.05.2026, 23:59
- Kennung
- 2e9e3ba1-362d-4d12-a541-09f41821ac80
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
- Los 2
- Los 3
- Los 4
- Los 5
- Los 6
- Los 7
- Los 8
Einordnung
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 01.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: Wartung und Reparatur in Hamburg
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (50) im Bestand von Tender Automation; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 01.10.2026. Alle Zuschläge
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
01.04.2026
Deutschland – Reparatur- und Wartungsdienste – Wartung PWC-Anlagen Niederlassung Nord -
Ergebnis der Vergabe
01.06.2026
Wartung PWC-Anlagen Niederlassung Nord -
Ergebnis der Vergabe
02.06.2026
Deutschland – Reparatur- und Wartungsdienste – Wartung PWC-Anlagen Niederlassung Nord
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 17:23.