Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Dienstleistungen in Verbindung mit Software – EU_A5_IT_Microsoft Enterprise Agreement Anschlussvertrag
Beschreibung
Ziel dieses Vergabeverfahrens/Händler-Ausschreibung ist die fristgerechte Verlängerung des bestehenden Enterprise Agreement Vertrags vor dessen Ablauf zum 28.02.2026, mit dem Abschluss eines Enterprise Agreement Anschlussvertrages mit Vertragsbeginn 01.03.2026, für eine Laufzeit von drei Jahren.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- go.Rheinland GmbH
- Ort
- Köln
- CPV
- 72260000 — Dienstleistungen in Verbindung mit Software
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 28.01.2026
- Zuschlag am
- 27.01.2026
- Kennung
- a7a1968f-19af-4911-b918-5d5ef665af03
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Zuschlag
- SoftwareONE Deutschland GmbHLeipzig
Einordnung
go.Rheinland GmbH im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 05.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: IT-Dienste, bundesweit
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (72) im Bestand von Tender Automation; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 05.10.2026. Alle Zuschläge
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
18.12.2025
Deutschland – Dienstleistungen in Verbindung mit Software – IT_Microsoft Enterprise Agreement Anschlussvertrag -
Ergebnis der Vergabe
28.01.2026
Deutschland – Dienstleistungen in Verbindung mit Software – EU_A5_IT_Microsoft Enterprise Agreement Anschlussvertrag
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 18:20.