Tender Automation

Ergebnis der Vergabe

Deutschland – Verwaltung von gewerblichen Immobilien – Hausverwaltung für alle KfW-Standorte, Lose 1, 2 und 3

1 Bieter
3 Lose

Beschreibung

Durchführung von Hausverwaltungsleistungen für die KfW-Standorte Frankfurt/Main, Bonn und Berlin. Näheres siehe Leistungsbeschreibung.

Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

Analyse ansehen

Angaben aus der Bekanntmachung

Auftraggeber
KfW Bankengruppe
Ort
Frankfurt am Main
Bundesland
Hessen
CPV
70332200 — Verwaltung von gewerblichen Immobilien
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
15.09.2026
Zuschlag am
10.09.2026
Kennung
7a2a2508-f432-4431-8a3c-3ce49c3f5c11
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Zuschlag

Einordnung

KfW Bankengruppe im Bestand

396 Ausschreibungen (davon 309 Ergebnisse)
4,2 Ø Bieterzahl (149 Ergebnisse)
3.102.007 € Median Zuschlagswert (18 Zuschläge)
24,9 Tage Ø Tage bis zur Frist (87 Ausschreibungen)

Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen

Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 01.10.2026.

Vergleichbare Verfahren: Immobilien in Hessen

9 Zuschläge vom 01.11.2024 bis 01.10.2026
1,5 Median Bieterzahl (8 Zuschläge mit Angabe)
325.000 € Median Zuschlagswert (1 Zuschläge mit Wert)
36 Tage Median von Bekanntmachung bis Zuschlag (3 Verfahren)

Weniger als 30 Werte — die Zahl ist ein Anhaltspunkt, keine Marktaussage.

Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (70) im Bestand von Tender Automation; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 01.10.2026. Alle Zuschläge

Verlauf des Verfahrens

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 15.09.2026, 04:16.