Ergebnis der Vergabe
Neuverlegung von Bahngleichstromkabel für das Gleichrichterunterwerk Friedenspark, Ludwigshafen
Beschreibung
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH plant zur Verbesserung der Infrastruktur bzw. zur Erhöhung der Betriebssicherheit die Verlegung von Bahngleichstromkabel zwischen dem neuen Bahnunterwerk Friedenspark in 67063 Ludwigshafen, Hohenzollernstraße (Höhe Einmündung Bessemerstraße) und dem Fahrleitungsmast Nr. 7222 (Hohenzollernstraße/Besse merstraße) sowie dem ca. 500 m entfernten Mast Nr. 8039 (Frankenthaler Straße). Zusätzlich werden in der Hohenzollernstraße 8 Rückleiterkabel an die 4 Schienen der dort befindlichen Stadtbahntrasse angeschlossen. Neuverlegung von Bahngleichstromkabel für das Gleichrichterunterwerk Friedenspark, Ludwigshafen
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
- Ort
- 67059 Ludwigshafen am Rhein
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- CPV
-
45232000 — Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
Weitere: 45233200, 45311200, 45314310 - Veröffentlicht
- 15.07.2026
- Vergabenummer
- 25592654
- Quelle
- oeffentlichevergabe.de (Bund)
Lose
- Los 0 — Neuverlegung von Bahngleichstromkabel für das Gleichrichterunterwerk Friedenspark, Ludwigshafen
Einordnung
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 01.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: Bauarbeiten in Rheinland-Pfalz
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (45) im Bestand von Tender Automation; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 01.10.2026. Alle Zuschläge
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 17:58.