Direktvergabe
Deutschland – Baufertigstellung – Um- und Neubau Messehalle 12, Altes Messegelände Leipzig - Innenausbau
Beschreibung
Die ehemalige Messehalle 12 wird um- und neugebaut zu einem Büro- und Depotgebäude mit Lagerflächen. Es werden Innenausbauarbeiten (Bodenbelag, Trockenbau, Fliesen, Estrich, Tischler, Metallbauinnentüren, Maler, Bodenbeschichtung) beschafft. Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Vergabe-Richtlinien. Erläuterung: Die LEVG ist nicht zur Anwendung des Vergaberechts verpflichtet, da sie nicht die Anforderungen eines öffentlichen Auftraggebers gem. § 99 GWB erfüllt; sie tritt auch nicht als öffentlicher Auftraggeber in Erscheinung. Die LEVG ist insbesondere kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 2 GWB, da sie gewerblich tätig ist. Nach § 99 Nr. 2 GWB setzt die Qualifizierung einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts als öffentlicher Auftraggeber u.a. voraus, dass sie "im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art" erfüllt. Die LEVG nimmt ihre Aufgaben dagegen mit gewerblichen Mitteln unter Marktbedingungen wahr. Die LEVG ist eine privatrechtlich organisierte gewerbliche Personengesellschaft, die im Bereich der gewerblichen Immobilienvermietung und -vermarktung tätig ist. Sie ist Wettbewerberin auf dem Markt für Gewerbeimmobilien, finanziert sich vollumfänglich selbst und trägt ihr eigenes Insolvenzrisiko. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes begründen diese Umstände die Gewerblichkeit der Aufgabenwahrnehmung. Die LEVG wird daher den Vertrag über die beschriebenen Leistungen nach dem Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb mit der Köster GmbH, Fuggerstraße 1, 04158 Leipzig schließen. Mit dem Abschluss des Vertrages kann eine Unwirksamkeit der Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union nicht mehr in einem Nachprüfverfahren festgestellt werden (§ 135 Abs. 3 Satz 1 GWB). Es gilt damit eine Frist von zehn Kalendertagen zur Einlegung von Rechtsbehelfen, beginnend am Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Die zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen mit Sitz in 04103 Leipzig, PF 101364 Leipzig.
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Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Ort
- Leipzig
- Bundesland
- Sachsen
- CPV
- 45400000 — Baufertigstellung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Veröffentlicht
- 19.08.2024
- Zuschlag am
- 15.08.2024
- Kennung
- ba213f29-7937-4d3f-8119-73171a2099da
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 19.08.2024, 00:00.