Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – B430 Fahrbahnerneuerung zwischen Aukrug L121 und Neumünster, Landschaftspflegerische Begleitplanung mit FFH-Vorprüfung, Fachbeitrag WRRL und artenschutzrechtlicher Beurteilung
Beschreibung
Der LBV.SH plant derzeit die grundhafte Erneuerung der Bundesstraße 430, inklusive Radweg, zwischen Hohenwestedt (B 77) und Neumünster (bis Anschluss A7) im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Im Zuge der Erhaltungsmaßnahme sollen fünf Bestandsbauwerke durch Ersatzneubauten ersetzt werden. Im Zuge der Entwurfsplanung der Ersatzbauwerke soll ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt werden. Weiterhin ist eine Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit sowie eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchzuführen und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie zu erstellen.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Ort
- Kiel
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- CPV
- 71300000 — Dienstleistungen von Ingenieurbüros
- Verfahrensart
- Nichtoffenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 30.08.2024
- Zuschlag am
- 07.08.2024
- Kennung
- 19ec7b73-1ed4-49e5-b2e9-81e1e27f90d1
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 0
Zuschlag
- GFN mbHMolfsee
Einordnung
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Kiel im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 01.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: Architektur und Ingenieurwesen in Schleswig-Holstein
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (71) im Bestand von Tender Automation; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 01.10.2026. Alle Zuschläge
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 30.08.2024, 00:00.