Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen – Nachtrag 07 HEIV Dosto
Beschreibung
Zwischen der LNVG und der Alstom Transportation Germany GmbH („ATG“, ehemals Bombardier Transportation GmbH) besteht seit dem 28.06.2016 ein Vertrag über Halterschaft, ECM-Verantwortung und Instandhaltung von diesel- und elektrisch-betriebenen Doppelstockwendezügen („HEIV“), der durch sechs Nachträge erweitert und angepasst wurde. Der HEIV regelt im Wesentlichen Einzelheiten zur Halter- und ECM-Verantwortung sowie zur Ausgestaltung der Instandhaltung der Fahrzeuge und den damit verbundenen Verpflichtungen von ATG. Die Vertragslaufzeit endet am 31.12.2035. Die elektrisch betriebenen Fahrzeuge werden bislang im Hanse-Netz eingesetzt und zu diesem Zweck durch einen Fahrzeugmietvertrag an das Eisenbahnverkehrsunternehmen („EVU“) metronom Eisenbahngesellschaft mbH vermietet. Die Auswirkungen der Neuausschreibung des Verkehrsvertrages zum Hanse-Netz, das nunmehr in zwei Teilnetze aufgeteilt und ab Sommer 2026 von zwei EVU bedient werden soll, sowie der Aufnahme der 5. und 6. Lieferserie in den Leistungsumfang von ATG werden in einem Nachtrag 07 zum HEIV („Nachtrag 07“) geregelt. Die mit der Neuausschreibung des ursprünglichen Hanse-Netzes verbundene Zweiteilung der vorhandenen Flotte bedingt eine Anpassung der von ATG zu verantwortenden Instandhaltungsplanung und -strategie. Vor dem Hintergrund der knappen Ressourcen im Betriebswerk Uelzen wurden hierzu geeignete Vereinbarungen mit ATG getroffen, um die Verfügbarkeit der Fahrzeuge auch zukünftig in beiden Teilnetzen sicherzustellen. Zwecks Sicherstellung der Gleichbehandlung der beiden zukünftigen EVU werden im Nachtrag 07 verschiedene Grundsätze aufgestellt. Danach ist jedes Fahrzeug einem EVU fest zugeordnet und es erfolgt kein Tausch der dem jeweiligen EVU zugeordneten Instandhaltungsreserve. Des Weiteren wurden u. a. die Sollzugkonfiguration und die Vorgaben zur Fahrzeugabstellung und Stillstandsinstandhaltung der neuen Situation entsprechend angepasst. Des Weiteren werden die Übergaben der Fahrzeuge vom EVU an die ECM sowie von der ECM an das EVU konkreter geregelt. ATG übernimmt künftig die wagen- und bremstechnischen Untersuchungen der Fahrzeuge im Rahmen der Fristarbeiten und die mobile Instandhaltung wird auf 24 Stunden pro Tag und sieben Tage die Woche ausgeweitet. Die Kosten für die Beseitigung von Kleinschäden resultierend aus Unfall, Vandalismus und Fehlbedienung werden zukünftig von ATG getragen. Die Verantwortung für die Intensivreinigungen der Fahrzeuge geht dagegen künftig auf die EVU über. Des Weiteren werden im Nachtrag 07 die Regelungen hinsichtlich der ECM-Verantwortung und der Halterschaft aufgrund von zwischenzeitlich in Kraft getretenen gesetzlichen Vorschriften, wie der Durchführungsverordnung DVO (EU) 2019/779, angepasst. Zudem wurden die Anforderungen an die Schnittstelle zwischen ECM und EVU aktualisiert und konkretisiert. Hierzu gehört auch die Aktualisierung der Meldewege und Prozesse zwischen EVU und ECM. Im Nachtrag 07 werden zudem drei Überprüfungsintervalle zu Kostenoptimierungen im Rahmen der Optimierung des Instandhaltungsprogramms definiert. Der Nachtrag 07 wird für das Elektronetz zur Betriebsaufnahme des Hanse-Netz 3 am 14.06.2026 in Kraft treten. Für das Dieselnetz wird der Nachtrag 07 zum 12.12.2027 in Kraft treten.
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Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Ort
- Hannover
- Bundesland
- Niedersachsen
- CPV
- 50222000 — Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
- Veröffentlicht
- 08.11.2024
- Zuschlag am
- 06.11.2024
- Kennung
- f3a10378-592c-4e8f-a71c-6d9b25bf56fe
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 0
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 08.11.2024, 00:00.