Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Elektroinstallationsarbeiten – TGA MSR
Beschreibung
Der Magistrat der Stadt Wetzlar beabsichtigt den Neubau des Feuerwehrhauptstützpunktes Wetzlar in der Ernst-Leitz-Straße 44 in 35578 Wetzlar. Die Baumaßnahme gliedert sich in 3 Gebäude: Hauptgebäude länglich orientierter Massivbaukörper, 2-3 geschossig mit Flachdach, Grundfläche ca. 3.335 m² Solitäre 1-2 geschossiges Nebengebäude in Massivbauweise mit Flachdach, Grundfläche ca. 215 m² Übungsturm 2-8 geschossiger höhenorientierter Massivbaukörper mit Flachdach, Grundfläche ca. 60 m². übergeordnete Leistungsmengen: Es werden zwei Automationsschwerpunkte aufgebaut. Dabei wird zwischen den Heizungsanlagen und den Lüftungsanlagen unterschieden. ASP01 verwaltet in Summe 576 Datenpunkte und ASP02 427 Datenpunkte.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Tender Automation die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Magistrat der Stadt Wetzlar
- Ort
- Wetzlar
- Bundesland
- Hessen
- CPV
-
45311200 — Elektroinstallationsarbeiten
Weitere: 45315700 - Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 21.11.2024
- Zuschlag am
- 23.10.2024
- Kennung
- c921c1ae-bbca-4690-b35e-3dc1f3082cf2
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 0
Zuschlag
- Sauter-Cumulus GmbH; NL WetzlarWetzlar
Einordnung
Magistrat der Stadt Wetzlar im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 01.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: Bauarbeiten in Hessen
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (45) im Bestand von Tender Automation; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 01.10.2026. Alle Zuschläge
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 21.11.2024, 00:00.